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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wandergefährten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wandergefährten – nachfolgend „Veranstalterin“ genannt – und den Teilnehmer:innen an geführten Wanderungen und Naturerlebnissen.
Das Angebot von Wandergefährten richtet sich grundsätzlich an Menschen mit und ohne Hund, sofern bei der jeweiligen Veranstaltung nichts Abweichendes angegeben ist.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennen die Teilnehmer:innen diese AGB an.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Veranstalterin ausdrücklich bestätigt wurden.
2. Angebote
Wandergefährten bietet geführte Wanderungen an.
3. Vertragsschluss und Anmeldung
Die Darstellung der Veranstaltungen auf der Website, in sozialen Medien oder anderen Kommunikationskanälen stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Eine Anmeldung kann über das jeweils von Wandergefährten angebotene Buchungsverfahren erfolgen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung von der Veranstalterin bestätigt wurde oder – sofern ein unmittelbares Buchungssystem verwendet wird – mit Abschluss des Buchungsvorgangs.
Die Teilnehmer:innen erhalten die für die Veranstaltung erforderlichen Informationen, insbesondere Treffpunkt, Beginn, Dauer und gegebenenfalls besondere Hinweise, rechtzeitig vor der Veranstaltung.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes ist ein sozialverträgliches und grundsätzlich kontrollierbares Verhalten des Hundes.
Die Teilnehmer:innen müssen ihren Hund während der gesamten Veranstaltung sicher führen können.
Die Veranstalterin verlangt aus Gründen der Sicherheit, dass Hunde grundsätzlich an geeigneter Leine geführt werden.
Die Teilnehmer:innen sind verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung auf relevante Besonderheiten ihres Hundes hinzuweisen. Dazu gehören insbesondere bekannte Unverträglichkeiten gegenüber Menschen oder anderen Hunden, ausgeprägtes Jagdverhalten, Aggressionsverhalten, Angstverhalten oder andere Eigenschaften, die für die Durchführung der Wanderung von Bedeutung sein können.
Die Veranstalterin kann die Teilnahme eines Hundes ablehnen oder eine bereits begonnene Teilnahme beenden, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen, Hunde, andere Tiere oder die Umwelt besteht oder eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann.
6. Für den mitgeführten Hund kann im Einzelfall für die Dauer der Veranstaltung das Tragen eines Maulkorbs gefordert werden.
Diese Entscheidungen erfolgen zum Schutz aller Beteiligten und begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung, sofern die Ursache im Verantwortungsbereich des Hundes bzw. der teilnehmenden Person liegt.
5. Verantwortung der Hundehalter:innen
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt mit dem eigenen Hund grundsätzlich auf eigene Verantwortung.
Die Hundehalter:innen bleiben während der gesamten Veranstaltung für ihren Hund verantwortlich. Die Teilnahme an einer geführten Wanderung bedeutet insbesondere nicht, dass die Veranstalterin die Aufsicht oder Halterverantwortung für den Hund übernimmt.
Die Teilnehmer:innen haben ihren Hund entsprechend seiner individuellen Bedürfnisse zu führen, zu sichern und zu beaufsichtigen.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Haltung und Führung von Hunden sowie örtliche Leinen- und Naturschutzbestimmungen sind einzuhalten.
Die Teilnehmer:innen sind dafür verantwortlich, dass ihr Hund über einen ausreichenden und für die jeweilige Wanderung geeigneten Versicherungsschutz verfügt, insbesondere eine Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Für Schäden, die durch den eigenen Hund gegenüber anderen Personen, Hunden, Tieren oder Sachen verursacht werden, bleibt die jeweilige Halterin bzw. der jeweilige Halter verantwortlich.
6. Gesundheit und körperliche Voraussetzungen
Die Teilnehmer:innen entscheiden eigenverantwortlich, ob die jeweilige Wanderung für sie und ihren Hund geeignet ist.
Bei den angebotenen Veranstaltungen können natürliche Bodenverhältnisse, Steigungen, Wurzeln, Steine, Matsch, Nässe oder andere typische Bedingungen im Gelände auftreten.
Die Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, die körperliche Verfassung ihres Hundes während der Wanderung zu beobachten und bei Bedarf die Teilnahme abzubrechen.
Erkrankte, verletzte oder akut gesundheitlich beeinträchtigte Hunde sollten nicht an den Wanderungen teilnehmen. Im Zweifel sollte vor der Teilnahme tierärztlicher Rat eingeholt werden.
7. Verhalten während der Wanderung
Den angemessenen Anweisungen der Veranstalterin ist im Interesse der Sicherheit der gesamten Gruppe Folge zu leisten.
Die Teilnehmer:innen haben Rücksicht auf andere Menschen, Hunde, Wildtiere, Grundstücke sowie die Natur zu nehmen.
Insbesondere sind Wildtiere nicht zu verfolgen oder zu beunruhigen.
Abfälle sind von den Teilnehmer:innen wieder mitzunehmen bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Veranstalterin kann eine Person von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn ihr Verhalten die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Teilnehmer:innen oder Tiere erheblich beeinträchtigt.
8. Ausrüstung
Die Teilnehmer:innen sind für eine geeignete persönliche Ausrüstung selbst verantwortlich.
Für den Hund sollten insbesondere eine sichere Leine bzw. ein geeignetes Führsystem, ein passendes Halsband oder Geschirr sowie ausreichend Wasser vorhanden sein.
Je nach Wetter und Jahreszeit sind geeignete Kleidung und festes Schuhwerk erforderlich.
Die Veranstalterin kann vor Beginn einer Veranstaltung auf besondere Ausrüstungs-erfordernisse hinweisen.
9. Wetter, Streckenänderung und Absage durch die Veranstalterin
Wandergefährten findet grundsätzlich auch bei wechselhaften Wetterbedingungen statt, soweit die Durchführung sicher und vertretbar ist.
Die Veranstalterin kann eine Veranstaltung kurzfristig verschieben, absagen oder die Streckenführung ändern, wenn die Sicherheit der Teilnehmer:innen oder Hunde aufgrund von Wetter, Unwetterwarnungen, Hochwasser, Sturm, Hitze, Glätte, Waldbrandgefahr, behördlichen Anordnungen, gesperrten Wegen oder vergleichbaren Umständen nicht gewährleistet werden kann.
Wird eine Veranstaltung durch die Veranstalterin abgesagt, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren auf einen Ersatztermin angerechnet oder – sofern nicht möglich – vollständig erstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
10. Absage und Stornierung durch Teilnehmer:innen
Da es sich bei den Veranstaltungen um terminierte Freizeitveranstaltungen handelt, können die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht eingeschränkt bzw. ausgeschlossen sein.
Eine Stornierung durch Teilnehmer:innen ist nach Maßgabe der bei der jeweiligen Buchung angegebenen Stornierungsbedingungen möglich.
Maßgeblich für die Stornierung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Absage bei Wandergefährten.
Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer nicht selbst teilnehmen, kann nach vorheriger Abstimmung mit der Veranstalterin grundsätzlich eine geeignete Ersatzperson teilnehmen. Die Veranstalterin kann die Teilnahme einer Ersatzperson aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere wenn die Voraussetzungen für die Veranstaltung nicht erfüllt sind.
Gesetzliche Rechte der Teilnehmer:innen bleiben unberührt.
11. Verspätungen und Nichterscheinen
Die Teilnehmer:innen sind dafür verantwortlich, rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen.
Bei verspätetem Erscheinen kann die Gruppe aus organisatorischen und sicherheitsrelevanten Gründen nicht auf einzelne Teilnehmer:innen warten.
Bei Nichterscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
12. Haftung der Veranstalterin
Die Veranstalterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilf:innen beruhen.
Für Schäden, die allein dadurch entstehen, dass Teilnehmer:innen oder deren Hunde eigene Risiken des Aufenthalts in der Natur verwirklichen, haftet die Veranstalterin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der natürlichen Risiken des Aufenthalts im Gelände. Dazu können beispielsweise unebene Wege, Wurzeln, Steine, rutschige Stellen, Äste, Gewässer, Begegnungen mit anderen Tieren oder vergleichbare natürliche Gegebenheiten gehören.
13. Ausschluss von Teilnehmer:innen
Die Veranstalterin ist berechtigt, Teilnehmer:innen oder Hunde von einer Veranstaltung auszuschließen bzw. die Teilnahme vorzeitig zu beenden, wenn
eine konkrete Gefahr für Menschen oder Tiere besteht,
der Hund wiederholt oder erheblich andere Teilnehmer:innen oder Hunde gefährdet,
Anweisungen der Veranstalterin trotz entsprechender Aufforderung nicht beachtet werden,
gesetzliche oder naturschutzrechtliche Vorgaben missachtet werden,
wesentliche Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder
eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht, soweit der Ausschluss durch ein Verhalten der teilnehmenden Person oder ihres Hundes verursacht wurde und keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltungen können durch die Veranstalterin oder andere Teilnehmer:innen Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden. Mit der Teilnahme wird die Einwilligung zur Veröffentlichung der gefertigten Aufnahmen grundsätzlich gegeben. Gegen eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer:innen erkennbar abgebildet sind, kann jederzeit widersprochen werden.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung von Wandergefährten zu entnehmen.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Die Veranstalterin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Wandergefährten
Inh. Yvonne Kannen
Gartenstr. 15, 53909 Zülpich
kontakt@wandergefaehrten.de
www.wandergefaehrten.de
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